Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Sie benötigen ganz plötzlich Unterstützung bei der Versorgung Ihrer Angehörigen, oder Sie entscheiden sich selber, unsere Einrichtung im Rahmen eines Kurzaufenthaltes kennenzulernen?
Die Pflegeresidenz Leverkusen bietet Ihnen die Möglichkeit zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Der versicherte Pflegebedürftige hat pro Kalenderjahr einen maximalen Anspruch auf Kurzzeitpflege von 28 Tagen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einstufung in einen Pflegegrad vorliegt. Verhinderungspflege kann maximal über 28 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte im häuslichen Umfeld mindestens 6 Monate gepflegt worden ist.
Wir bieten Ihnen im Rahmen Ihres Aufenthaltes vollumfängliche, qualitativ erstklassige Pflege. Wir kümmern uns um Arztbesuche, organisieren Transporte zu Terminen außerhalb der Residenz uvm. Sie kommen in den Genuss aller sonstigen Serviceangebote der Pflegeresidenz, verbunden mit der Möglichkeit der Teilnahme an dem umfangreichen hausinternen und externen Veranstaltungsprogramm.
Kontaktieren Sie uns unter der Tel.-Nr. 0214 - 83280, wir beraten Sie gerne.